AGB - Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Firma Autoteile RIWI GBR , Schlesierstrasse 23, 84032 Landshut / Altdorf

Stand 01.01.2003

 

 

 

§ 1 Allgemeines

1.    Lieferungen erfolgen nur aufgrund nachstehender AGB's. diese gelten auf für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals vereinbar werden. Mit dem Abschluss des Vertrages bzw. der Annahme unserer Leistungen erkennt der Kunde unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2.     Unsere Vertreter und Handelsvertreter sind nicht berechtigt, Zusicherungen irgendwelcher Art zu geben, oder abweichende Bedingungen zu Vereinbaren.

 

 

§2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt

1.    Der Kunde ist an seinem Auftrag - der Nichtkaufmann für 6 Wochen - gebunden. Auch ohne Zustimmung des Kunden sind wir berechtigt, in Art und Ausführung unserer Leistungen zumutbare Änderungen vorzunehmen

2.    Von uns abgegebene Angebote sind freibleibend, auch bezüglich der Preisangabe.

3.    Von uns übergebene Unterlagen und Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben, etc. sowie Lieferdaten sind nur verbindlich, wenn die Verbindlichkeit zusätzlich schriftlich zugesagt wird. Äußerungen über die Funktion, die Verwendbarkeit sowie die Eigenschaften bestimmter Materialien und des Liefergegenstandes bedeuten nur dann eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften, wenn von uns eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung abgegeben wurde.

 

 

§3 Lieferermine und Lieferfristen

1.    Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Bei Verzögerung, Erschwerung oder Unmöglichkeit unserer Leistung durch höhere Gewalt, von uns nicht zu vertretende behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, oder ähnliches, auch wenn dieses im Bereich unserer Vorlieferanten, der Transportunternehmer oder bei der Leistung Dritter auftritt, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Ist unser Kunde ein Kaufmann, so sind wir nach unserer Wahl ggfs. Auch zur späteren Lieferung berechtigt.

2.    Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

3.    Teillieferungen sind zulässig

 

 

§4 Preise

1.    Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ab Lager ohne MwSt., Fracht, Verpackung und sonstiger Nebenleistungen wie Transportkosten, Transportversicherung, oder ähnliches. Solche Leistungen gehen zu Lasten des Kunden, Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Gegenüber kaufmännischen Kunden erfolgt die Festsetzung der Preise unter der Bedingung gleich bleibender Einkaufspreise, Arbeitlöhne, Steuern und sonstiger Kosten.

 

 

§5 Gefahrenübergang

1.    Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Versschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

 

§6 Mängelrügen

1.    Beanstandungen bezüglich offensichtlicher Mängel, der sichtbaren beschaffenheit der ware deren mangelhafter Verpackung und Lieferumfanges sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach eingang bzw. Bereitstellung des Liefergegenstandes schriftlich geltend zu machen. §377 HGB gilt entsprechend. - Die Untersuchungs- und Rügepflicht erstreckt sich auch auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, soweit es sich um kaufmännische Kunden handelt.

2.    Werden nach der Rüge Reparaturen, Änderungen oder sonstige Eingriffe vorgenommen oder wird die Benutzung fortgesetzt, ist bei kaufmännischen Kunden die Gewährleistungsanspruch hinfällig, bei sonstigen Kunden insoweit ausgeschlossen, als dadurch der Schaden vergrößert wird.

3.    Werden von uns Mängelrügen zurückgewiesen, erlöschen insoweit die Gewährleistungsansprüche kaufmännischer Kunden, als sie nicht binnen einen Monats nach der Zurückweisung gerichtlich anhängig gemacht werden.

4.    SFK-Lager können nicht zurückgenommen werden.

5.    Für alle von uns Nichtverschuldeten Warenrückgaben müssen wir 10% des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.

 

§7 Gewährleistung

1.    Gewähr wird nicht für Lieferungen geleistet, die infolge Ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigem Verschleiß unterliegen, wie Dichtungen, Packungen oder ähnliches. Für von uns weitergeleitete Gebrauchsanweisungen und Betriebsanleitungen, insbesondere deren Vollständigkeit und Richtigkeit, übernehmen wir werden Gewährleistung noch Haftung.

2.    Die Gewährleistungsansprüche beschränken sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzteillieferung. Der nichtkaufmännische Kunde ist jedoch berechtigt, Wandlung oder Minderung auszusprechen, wenn die - mehrfach zulässige - Nachbesserung gescheitert ist, insbesondere wenn unmöglich ist oder von uns endgültig verweigert wurde.

3.    Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Leistung von Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

4.    Bei Fremderzeugnissen treten wir mit Vertragsabschluß evtl. Gewährleistungsansprüchen gegen unsere Lieferanten an den Kunden ab. Die Gewährleistungsansprüche richten sich ausschließlich nach den Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen unseres Lieferanten. Etwaige im Rahmen der Ausübung der Gewährleistung anfallende Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, soweit unser Kunde kein Kaufmann ist.

5.    Für Reparaturen an Hydraulikschläuchen, -leitungen oder anderen Leitungen nach Kundenangaben, übernehmen wir keine Gewähr. Der Kunde ist verpflichtet, seine Gewährleistungsansprüche zunächst bei unserem Lieferanten Geltendzumachen. Kommt dieser der Gewährleistungsverpflichtung nicht nach, richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den sonstigen Gewährleistungsansprüchen dieser AGB. Der Kunde tritt an uns gegen unseren Lieferanten unmittelbar zustehende Ansprüche ab, soweit wir in Anspruch genommen werden.

 

 

§8 Haftung

1.      Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

2.      Sämtliche Teileidentifikationen sind nur so genau, wie wir sie von den Teileherstellern bekommen, daher übernehmen wir für eventuelle Fehler keine Haftung.

 

 

§9 Zahlung

1.    Alle Rechungen sind sofort nach Rechnungsdatum rein Netto Kasse zur Zahlung fällig.

2.    Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks steht in unserem Ermessen und erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen sowie sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Entgegennehme bedeutet keine Stundung unserer Forderungen.

3.    Bei Überschreitung der unter Ziffer 1 genannten Zahlungsziele um 10 Tagen, sind wir bei kaufmännischen Kunden berechtigt, vom Fälligkeitstag an die Zinsen von in Höhe von uns zu zahlender Bankkreditkosten, zumindest aber in Höhe von 4% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu berechnen. Entsprechendes gilt für Nichtkaufleute, soweit sie sich nach Mahnung in Verzug befinden.

4.    Kaufmännische Kunden besitzen kein Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht gegenüber Kaufpreis- und Werklohnansprüche, es sei denn, daß die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Der Nichtkaufmännische Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.    Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur unvollständig nach, löst er einen Scheck oder einen Wechsel nicht ein, oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt die gesamt Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Wechsel oder Schecks hereingenommen sind. Wir sind im angesprochenen Fall auch berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6.    Für Käufer, welche Ihre Rechnungen durch Lastschrifteinzug bezahlen gilt zusätzlich: Der Käufer garantiert, dass er alle erforderlich Rechte auf das von Ihm angegebene und somit auch zu belastende Konto besitzt und das alle seine Angaben diesbezüglich richtig und vollständig sind, um einen reibungslosen Abbuchungsvorgang durch Lastschrift aller offenen Forderungen des Käufers beim Verkäufer durch den Verkäufer von dem vom Käufer angegebenen Konto zu gewährleisten. Sollte eine Zahlung des Käufers durch Lastschrifteinzug – bedingt durch Umstände, auf welche die der Verkäufer keinen Einfluss hat - fehlschlagen, so ist der Verkäufer berechtigt jeweils alle ihm daraus entstehenden und entstandenen Kosten plus jeweils einer Gebühr pro fehlgeschlagenem Lastschrifteinzug in Höhe von 0,25% des Nettorechnungswertes, jedoch mindestens 25,- Euro,  zzgl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwehrsteuer dem Käufer jeweils zusätzlich in Rechnung zu stellen.

 

 

§10 Eigentumsvorbehalt

1.    Unsere Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt; das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftverbindung getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmt, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum gegebenenfalls als Sicherung für die Saldo-Forderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einlösung als Tilgung. Be- und Verarbeitungen erfolgten von uns unter Ausschluss des Eigentumerwerbs nach § 950 BGB, ohne das dadurch für uns eine Verpflichtung entsteht. Die verarbeitete Ware dient zu Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeitenden Vorbehaltsware.

2.    Die Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeitenden Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren. Für die neue Ware gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Im Falle der Weiterveräußerung oder der Weiterverarbeitung der Vorbehaltware werden bereits jetzt die daraus dem Käufer entstehenden Forderungen bis zur Höhe des Warenwertes an uns abgetreten. Die Abtretung soll auch dann gelten, wenn die Vorbehaltsware vorher durch den Käufer be- oder verarbeitet worden ist oder wenn Sie an mehrere Abnehmer weiterveräußert worden wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Fakturawertes der jeweils veräußerten Ware.

3.    Falls die Ware vom Käufer mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Be- oder Verarbeitung weiter veräußert wird, gilt die Abtretung nur in Höhe des beteiligten Warenwertes nach unserer Rechnung.

4.    Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Sicherheiten durch dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat auf eigene Kosten die erforderlichen Schritte einzuleiten, damit unsere Eigentumsrechte gewahrt bleiben.

5.    Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere Zahlungsverzug oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Kunden sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware in Besitz zu nehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt von Vertrage. Die Kosten der Verwirklichung unserer Rechte gehen zu lasten des Kunden.

 

 

§11 Wichtige Hinweise

1.    Sämtliche Teile sind nur durch autorisiertes Fachpersonal zu montieren.

2.    Bei bestimmten Artikeln und bei bestimmten Herstellern, wird der Verkauf von Teilen bzw. Waren nur im Austausch angeboten. Um welche Artikel es sich dabei handelt, wird in unseren Angeboten vermerkt. D.h. der Käufer muss das "alte" bzw. das zu austauschende Teil, auf seine Kosten an uns ( den Verkäufer ) - binnen 2 Wochen nach erhalt der Ware - zusenden. Bei Nichtzusendung bzw. Nichterfüllung, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die entstehenden Kosten voll in Rechnung stellen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro.

 

 

§12 Schlussbestimmungen

1.    Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtbeziehungen zwischen Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2.    Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzten, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

3.    Der Gerichtstand ist immer - auch für internationale Zuständigkeit - Landshut.