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AGB -
Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen |
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Stand
01.01.2003 |
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§ 1 Allgemeines 1.
Lieferungen
erfolgen nur aufgrund nachstehender AGB's. diese
gelten auf für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals
vereinbar werden. Mit dem Abschluss des Vertrages bzw. der Annahme unserer
Leistungen erkennt der Kunde unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen an.
Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn diese von uns
ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. 2.
Unsere Vertreter und Handelsvertreter sind
nicht berechtigt, Zusicherungen irgendwelcher Art zu geben, oder abweichende
Bedingungen zu Vereinbaren. |
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§2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt 1.
Der Kunde ist an
seinem Auftrag - der Nichtkaufmann für 6 Wochen - gebunden. Auch ohne
Zustimmung des Kunden sind wir berechtigt, in Art und Ausführung unserer
Leistungen zumutbare Änderungen vorzunehmen 2.
Von uns abgegebene
Angebote sind freibleibend, auch bezüglich der Preisangabe. 3.
Von uns übergebene
Unterlagen und Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und
Gewichtsangaben, etc. sowie Lieferdaten sind nur verbindlich, wenn die
Verbindlichkeit zusätzlich schriftlich zugesagt wird. Äußerungen über die
Funktion, die Verwendbarkeit sowie die Eigenschaften bestimmter Materialien
und des Liefergegenstandes bedeuten nur dann eine Zusicherung bestimmter
Eigenschaften, wenn von uns eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung abgegeben
wurde. |
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§3 Lieferermine und Lieferfristen 1.
Liefertermine und
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
Abweichendes vereinbart wurde. Bei Verzögerung, Erschwerung oder
Unmöglichkeit unserer Leistung durch höhere Gewalt, von uns nicht zu
vertretende behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen,
oder ähnliches, auch wenn dieses im Bereich unserer Vorlieferanten, der
Transportunternehmer oder bei der Leistung Dritter auftritt, sind wir
berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Ist unser Kunde ein Kaufmann, so
sind wir nach unserer Wahl ggfs. Auch zur späteren Lieferung berechtigt. 2.
Die Lieferfrist ist
eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen
hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. 3.
Teillieferungen sind zulässig |
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§4 Preise 1.
Unsere Preise
verstehen sich ab Werk, ab Lager ohne MwSt., Fracht, Verpackung und sonstiger
Nebenleistungen wie Transportkosten, Transportversicherung, oder ähnliches.
Solche Leistungen gehen zu Lasten des Kunden, Verpackungsmaterial wird nicht
zurückgenommen. Gegenüber kaufmännischen Kunden erfolgt die Festsetzung der
Preise unter der Bedingung gleich bleibender Einkaufspreise, Arbeitlöhne,
Steuern und sonstiger Kosten. |
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§5 Gefahrenübergang 1.
Die Gefahr geht auf
den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
oder Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen
hat. Falls der Versand ohne unser Versschulden unmöglich wird, geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. |
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§6 Mängelrügen 1.
Beanstandungen
bezüglich offensichtlicher Mängel, der sichtbaren beschaffenheit
der ware deren mangelhafter Verpackung und
Lieferumfanges sind innerhalb einer Ausschlussfrist
von 8 Tagen nach eingang bzw. Bereitstellung des Liefergegenstandes
schriftlich geltend zu machen. §377 HGB gilt entsprechend. - Die
Untersuchungs- und Rügepflicht erstreckt sich auch auf das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften, soweit es sich um kaufmännische Kunden handelt. 2.
Werden nach der
Rüge Reparaturen, Änderungen oder sonstige Eingriffe vorgenommen oder wird
die Benutzung fortgesetzt, ist bei kaufmännischen Kunden die
Gewährleistungsanspruch hinfällig, bei sonstigen Kunden insoweit
ausgeschlossen, als dadurch der Schaden vergrößert wird. 3.
Werden von uns
Mängelrügen zurückgewiesen, erlöschen insoweit die Gewährleistungsansprüche
kaufmännischer Kunden, als sie nicht binnen einen Monats nach der
Zurückweisung gerichtlich anhängig gemacht werden. 4.
SFK-Lager können
nicht zurückgenommen werden. 5.
Für alle von uns
Nichtverschuldeten Warenrückgaben müssen wir 10% des Warenwertes als
Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen. |
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§7 Gewährleistung 1.
Gewähr wird nicht
für Lieferungen geleistet, die infolge Ihrer stofflichen Beschaffenheit oder
nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigem
Verschleiß unterliegen, wie Dichtungen, Packungen oder ähnliches. Für von uns
weitergeleitete Gebrauchsanweisungen und Betriebsanleitungen, insbesondere
deren Vollständigkeit und Richtigkeit, übernehmen wir werden Gewährleistung
noch Haftung. 2.
Die
Gewährleistungsansprüche beschränken sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung
oder Ersatzteillieferung. Der nichtkaufmännische Kunde ist jedoch berechtigt,
Wandlung oder Minderung auszusprechen, wenn die - mehrfach zulässige -
Nachbesserung gescheitert ist, insbesondere wenn unmöglich ist oder von uns
endgültig verweigert wurde. 3.
Weitergehende
Gewährleistungsansprüche, insbesondere Leistung von Schadensersatz, sind
ausgeschlossen. 4.
Bei
Fremderzeugnissen treten wir mit Vertragsabschluß evtl. Gewährleistungsansprüchen
gegen unsere Lieferanten an den Kunden ab. Die Gewährleistungsansprüche
richten sich ausschließlich nach den Garantie- und
Gewährleistungsbestimmungen unseres Lieferanten. Etwaige im Rahmen der
Ausübung der Gewährleistung anfallende Versandkosten gehen zu Lasten des
Kunden. Dies
gilt nicht, soweit unser Kunde kein Kaufmann ist. 5.
Für Reparaturen an
Hydraulikschläuchen, -leitungen oder anderen Leitungen nach Kundenangaben,
übernehmen wir keine Gewähr. Der Kunde ist verpflichtet, seine Gewährleistungsansprüche
zunächst bei unserem Lieferanten Geltendzumachen. Kommt dieser der
Gewährleistungsverpflichtung nicht nach, richten sich die
Gewährleistungsansprüche nach den sonstigen Gewährleistungsansprüchen dieser
AGB. Der Kunde tritt an uns gegen unseren Lieferanten unmittelbar zustehende
Ansprüche ab, soweit wir in Anspruch genommen werden. |
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§8 Haftung 1.
Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurde. 2.
Sämtliche
Teileidentifikationen sind nur so genau, wie wir sie von den Teileherstellern
bekommen, daher übernehmen wir für eventuelle Fehler keine Haftung. |
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§9 Zahlung 1.
Alle Rechungen sind
sofort nach Rechnungsdatum rein Netto Kasse zur Zahlung fällig. 2.
Die Hereinnahme von
Wechseln und Schecks steht in unserem Ermessen und erfolgt in jedem Fall nur
zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen sowie sonstige Kosten gehen zu
Lasten des Kunden. Die
Entgegennehme bedeutet keine Stundung unserer Forderungen. 3.
Bei Überschreitung
der unter Ziffer 1 genannten Zahlungsziele um 10 Tagen, sind wir bei
kaufmännischen Kunden berechtigt, vom Fälligkeitstag an die Zinsen von in
Höhe von uns zu zahlender Bankkreditkosten, zumindest aber in Höhe von 4%
über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer zu berechnen. Entsprechendes gilt für Nichtkaufleute, soweit sie
sich nach Mahnung in Verzug befinden. 4.
Kaufmännische
Kunden besitzen kein Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht
gegenüber Kaufpreis- und Werklohnansprüche, es sei denn, daß
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Der
Nichtkaufmännische Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 5.
Kommt der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur unvollständig nach, löst er
einen Scheck oder einen Wechsel nicht ein, oder stellt er seine Zahlungen ein
oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage
stellen, so sind wir berechtigt die gesamt Restschuld fällig zu stellen, auch
wenn Wechsel oder Schecks hereingenommen sind. Wir sind im angesprochenen
Fall auch berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist
von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. 6.
Für Käufer, welche
Ihre Rechnungen durch Lastschrifteinzug bezahlen gilt zusätzlich: Der Käufer
garantiert, dass er alle erforderlich Rechte auf das von Ihm angegebene und
somit auch zu belastende Konto besitzt und das alle seine Angaben
diesbezüglich richtig und vollständig sind, um einen reibungslosen
Abbuchungsvorgang durch Lastschrift aller offenen Forderungen des Käufers
beim Verkäufer durch den Verkäufer von dem vom Käufer angegebenen Konto zu
gewährleisten. Sollte eine Zahlung des Käufers durch Lastschrifteinzug –
bedingt durch Umstände, auf welche die der Verkäufer keinen Einfluss hat -
fehlschlagen, so ist der Verkäufer berechtigt jeweils alle ihm daraus
entstehenden und entstandenen Kosten plus jeweils einer Gebühr pro
fehlgeschlagenem Lastschrifteinzug in Höhe von 0,25% des
Nettorechnungswertes, jedoch mindestens 25,- Euro, zzgl. der aktuellen gesetzlichen
Mehrwehrsteuer dem Käufer jeweils zusätzlich in Rechnung zu stellen. |
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§10 Eigentumsvorbehalt 1.
Unsere Leistungen
erfolgen unter Eigentumsvorbehalt; das Eigentum geht auf den Käufer erst
über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftverbindung
getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmt, vom Käufer
bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt
das vorbehaltene Eigentum gegebenenfalls als Sicherung für die Saldo-Forderung.
Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die
Einlösung als Tilgung. Be- und Verarbeitungen erfolgten von uns unter
Ausschluss des Eigentumerwerbs nach § 950 BGB, ohne
das dadurch für uns eine Verpflichtung entsteht. Die verarbeitete Ware dient
zu Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeitenden Vorbehaltsware. 2.
Die Verarbeitung
mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das
Eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeitenden
Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren. Für die
neue Ware gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Im Falle der
Weiterveräußerung oder der Weiterverarbeitung der Vorbehaltware werden
bereits jetzt die daraus dem Käufer entstehenden Forderungen bis zur Höhe des
Warenwertes an uns abgetreten. Die Abtretung soll auch dann gelten, wenn die
Vorbehaltsware vorher durch den Käufer be- oder verarbeitet worden ist oder
wenn Sie an mehrere Abnehmer weiterveräußert worden wird. Die abgetretene
Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Fakturawertes
der jeweils veräußerten Ware. 3.
Falls die Ware vom
Käufer mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Be-
oder Verarbeitung weiter veräußert wird, gilt die Abtretung nur in Höhe des
beteiligten Warenwertes nach unserer Rechnung. 4.
Von einer Pfändung
oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Sicherheiten durch dritte hat uns
der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat auf eigene Kosten die
erforderlichen Schritte einzuleiten, damit unsere Eigentumsrechte gewahrt
bleiben. 5.
Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere Zahlungsverzug oder
sonstiger wesentlicher Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des
Kunden sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware in Besitz zu nehmen
oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu
verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch
uns liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt
von Vertrage. Die Kosten der Verwirklichung unserer Rechte gehen zu lasten
des Kunden. |
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§11 Wichtige Hinweise 1.
Sämtliche Teile
sind nur durch autorisiertes Fachpersonal zu montieren. 2.
Bei bestimmten
Artikeln und bei bestimmten Herstellern, wird der Verkauf von Teilen bzw.
Waren nur im Austausch angeboten. Um welche Artikel es sich dabei handelt,
wird in unseren Angeboten vermerkt. D.h. der Käufer muss das "alte"
bzw. das zu austauschende Teil, auf seine Kosten an uns ( den Verkäufer ) -
binnen 2 Wochen nach erhalt der Ware - zusenden. Bei Nichtzusendung bzw.
Nichterfüllung, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die entstehenden
Kosten voll in Rechnung stellen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 50,00 Euro. |
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§12 Schlussbestimmungen 1.
Für diese
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtbeziehungen zwischen Kunden und
uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2.
Sollten eine oder
mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine Wirksame zu ersetzten, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck
soweit wie möglich verwirklicht. 3.
Der Gerichtstand
ist immer - auch für internationale Zuständigkeit - Landshut. |
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